Meldung Tierseuchenkasse

Bienenhalter, wie alle anderen Nutztierhalter in NRW, müssen bis zum 31.01.2022 ihre Tierzahlen bei der Tierseuchenkasse melden.

Ist man bereits registriert kann man auch online melden, ansonsten per übersandten Meldebogen.

Alles weitere findet sich auf der Seite der Tierseuchenkasse NRW:
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierseuchenkasse/meldung/index.htm

Hier die Information der Tierseuchenkasse für Imker/Bienenhalter:

Informationen für Bienenhalter

Bienenhalter haben den voraussichtlichen Jahreshöchstbesatz (=Anzahl der Bienenvölker inkl. Ableger, die maximal im Beitragsjahr 2022 gehalten werden sollen) ihrer Bienenvölker anzugeben.
Zu melden sind daher grundsätzlich alle Völker; auch kleine Ableger sind als solche zu bewerten. All das, was bei einem eventuellen Seuchenfall maximal vorzufinden, tierseuchenrechtlichen zu reglementieren und gegebenenfalls zu entschädigen ist, muss vollständig gemeldet werden.

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