Meldung an die Tierseuchenkasse

Werte Imkerfreunde, 

in den letzten Tagen müsstet ihr alle das Schreiben der Landwirtschaftskammer NRW bezüglich der Jahresmeldung eurer Bienenvölker an die Tierseuchenkasse (TSK) erhalten haben.

Denkt bitte daran bis zum 31.01.2018 den Meldebogen zurückzusenden oder alternativ eure Meldung online abzugeben.

Imker mit bis zu 10 Bienenvölkern, die 2018 eine Bestandserhöhung auf bis zu 10 Bienenvölker planen, sollen in ihrer TSK Meldung 10 Bienenvölker für 2018 melden. Wird diese geplante Größenordnung im Laufe des Jahres wider Erwarten doch nicht erreicht, so ist dies ohne Belang. Imker mit mehr als 10 Bienenvölkern müssen ihren Jahreshöchstbesatz schätzen und für die geschätzte Bienenvölkerzahl den TSK-Beitrag entrichten.

Weitere Informationen zu Meldepflichten und Links zur Thematik findet ihr in unserem INTERNEN BEREICH.

Tierseuchenkasse NRW (TSK)

Wichtig Änderungen !!!

Bienenhalter mit bis zu 10 Bienenvölkern, die 2017 eine Bestandserhöhung auf bis zu 10 Bienenvölker planen, sollen in ihrer TSK NRW Meldung 10 Bienenvölker für 2017 melden. Wird diese geplante Größenordnung im Laufe des Jahres wider Erwarten doch nicht erreicht, so ist dies ohne Belang. Bienenhalter mit mehr als 10 Bienenvölkern müssen ihren Jahreshöchstbesatz schätzen und für die geschätzte Bienenvölkerzahl den TSK NRW-Beitrag entrichten. Weitere Informationen finden Sie im Internen Bereich.