Meldung der Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse

Bienenhalter müssen bis zum 31. Januar 2021 die Anzahl ihrer Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse melden.

Bereits registrierte Imker können ihren Bestand in 2021 auch online melden.

Weitere Informationen wurden euch bereits per Brief von der Tierseuchenkasse mitgeteilt oder finden sich auch auf der Seite der Tierseuchenkasse NRW:
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierseuchenkasse/meldung/index.htm

Auszug aus Information der Tierseuchenkasse für Imker/Bienenhalter:

Bienenhalter haben den voraussichtlichen Jahreshöchstbesatz ihrer Bienenvölker anzugeben. Zu melden sind grundsätzlich alle Völker; auch kleine Ableger sind als solche zu bewerten. 

AMERIKANISCHE FAULBRUT IN DER STÄDTEREGION AACHEN

Wie zuvor schon im Kreis Düren ist nun auch in der Städteregion Aachen die amerikanische Faulbrut amtlich nachgewiesen worden.

SPERRBEZIRK

In der StädteRegion Aachen wurde im Stadtteil Haaren der Stadt Aachen im Januar 2019 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion hat deshalb per Allgemeinverfügung einen 1 km-Sperrbezirk um den Ausbruchsort gebildet.

Bienenhalter im Sperrbezirk sind dazu aufgerufen sich – sofern noch nicht geschehen – beim Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen zu melden, damit ihre Bienenhaltung ordnungsgemäß registriert und die Bienenstöcke untersucht werden können.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut von Bienenvölkern befällt. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Eine Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut führt zum Absterben großer Anteile der Bienenbrut eines Volkes. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und es schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Um die Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern, werden im Falle der Feststellung eines Ausbruchs besondere Maßnahmen getroffen, um die gesunden Bienenvölker zu schützen.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Wir nehmen diese Nachricht zum Anlass, erneut auf grundlegende Bestimmungen, an die sich jeder Imker (unabhängig von Völkerzahl oder Professionalität) aufgrund bestehender Verordnungen und Gesetze zu halten hat, hinzuweisen. Zur Vermeidung eines Ausbruchs der amerikanischen Faulbrut auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Keine Verbringung von Bienen in oder aus Sperrbezirken.
  • Kauf von Völkern oder Ablegern nur nach Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses.
  • Bei Verdachtsfällen unverzüglich Kontakt zum Amtstierarzt aufnehmen (direkt / über Vereinsvorsitzenden / über Bienensachverständigen).
  • Eigene Völker bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren und stets die korrekte Völkerzahl melden (sonst erfolgt im Schadenfall keine Regulation).

Der Ausbruch sowie die amtliche Feststellung der Seuche ist kein Hinweis auf imkerliches Fehlverhalten! Unterlassung der o.g. Punkte hingegen schon.

Meldung an die Tierseuchenkasse

Werte Imkerfreunde, 

in den letzten Tagen müsstet ihr alle das Schreiben der Landwirtschaftskammer NRW bezüglich der Jahresmeldung eurer Bienenvölker an die Tierseuchenkasse (TSK) erhalten haben.

Denkt bitte daran bis zum 31.01.2018 den Meldebogen zurückzusenden oder alternativ eure Meldung online abzugeben.

Imker mit bis zu 10 Bienenvölkern, die 2018 eine Bestandserhöhung auf bis zu 10 Bienenvölker planen, sollen in ihrer TSK Meldung 10 Bienenvölker für 2018 melden. Wird diese geplante Größenordnung im Laufe des Jahres wider Erwarten doch nicht erreicht, so ist dies ohne Belang. Imker mit mehr als 10 Bienenvölkern müssen ihren Jahreshöchstbesatz schätzen und für die geschätzte Bienenvölkerzahl den TSK-Beitrag entrichten.

Weitere Informationen zu Meldepflichten und Links zur Thematik findet ihr in unserem INTERNEN BEREICH.

Tierseuchenkasse NRW (TSK)

Wichtig Änderungen !!!

Bienenhalter mit bis zu 10 Bienenvölkern, die 2017 eine Bestandserhöhung auf bis zu 10 Bienenvölker planen, sollen in ihrer TSK NRW Meldung 10 Bienenvölker für 2017 melden. Wird diese geplante Größenordnung im Laufe des Jahres wider Erwarten doch nicht erreicht, so ist dies ohne Belang. Bienenhalter mit mehr als 10 Bienenvölkern müssen ihren Jahreshöchstbesatz schätzen und für die geschätzte Bienenvölkerzahl den TSK NRW-Beitrag entrichten. Weitere Informationen finden Sie im Internen Bereich.